EU-DSGVO Was kann ich jetzt noch tun?

Immer wieder werden wir von Kunden gefragt, was müssen wir für die EU DSGVO tun.

Das Mindeste, was Sie tun können:

1. Prüfen Sie ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.

2. Benennen Sie eine verantwortliche Person in Ihrem Unternehmen, die für die Umsetzung des Datenschutzes verantwortlich ist.

3. Verpflichten Sie ihre Mitarbeiter auf Vertraulichkeit

4. Erstellen Sie das Verzeichnis von Verarbeitstätigkeiten.

5. Dokumentieren Sie Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit.

6. Schließen Sie mit Ihren Dienstleister Auftragsdatenverarbeitungsverträge ab.

7. Prüfen Sie Ihre Internetseite, ob Sie SSL verschlüsselt ist. Haben Sie eine Datenschutz Erklärung und ein Impressum?

8. Prüfen Sie Ihre Einwilligungsformulare.

9. Löschen oder vernichten sie Daten und Akten die Sie nicht mehr benötigen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der praxistauglichen Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben.
Andreas Soballa
TÜV cert sachkundiger Datenschutzbeauftragter