Viele Firmen dulden die Nutzung von WhatsApp auf Firmenhandys. Es ist ja auch nützlich Bilder von der Baustelle per WhatsApp an Kollegen oder den Chef zu verschicken. Um auf ein Problem vor Ort hinzuweisen oder um den aktuellen Arbeitsstand mitzuteilen. Die Nutzung von WhatsApp ist aber datenschutzrechtlich problematisch. Da WhatsApp alle Telefonnummern des Adressbuches mit den Servern in den USA abgleicht, dürfen im Adressbuch des Telefons streng genommen nur Nummern von Personen stehen, die dieser Datenübermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Und vor der Einführung von WhatsApp ist der Betriebsrat zu beteiligen, da WhatsApp dazu geeignet ist, die Leistungen der Arbeitnehmer zu überwachen und deswegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eingreift. Vor dem Einsatz im Unternehmen sollten in jedem Fall die jeweiligen Nutzungsbedingungen von WhatsApp dahingehend geprüft werden, ob eine geschäftliche Nutzung zulässig ist.
Und was ist mit der Impressumpflicht aus dem Telemediengesetz? Diese gilt auch für WhatsApp.
Mit der seit 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung drohen empfindliche Strafen. Die Bußgelder bei Datenschutzverstößen haben sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes erhöht.
Wir unterstützen Sie gerne dabei WhatsApp datenschutzkonform und dennoch praxistauglich zu nutzen.
Andreas Soballa
TÜV cert sachkundiger Datenschutzbeauftragter