Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten ab 01.01.2015 für Deutschland.
Durch die GoBD werden die Anforderungen an die Unveränderbarkeit von elektronischen Belegen und Grund(buch)aufzeichnungen konkretisiert und verschärft.
Denn ab 01. Januar 2017 dürfen nur noch elektronische Kassen eingesetzt werden, die Einzelumsätze aufzeichnen und mindestens zehn Jahre aufbewahren können.
Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen einschließlich der Verfahren trägt allein der Steuerpflichtige.
Prüfen Sie daher in Ihrem Unternehmen, ob Sie und ihre Dienstleister schon heute die Anforderungen der GoBD erfüllen!