Im April 2016 hat das EU-Parlament die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschlossen. Sie tritt spätestens im Sommer 2018 in Kraft und ist dann in allen EU-Ländern unmittelbar gültiges Recht.
Auf Unternehmen und Selbstständige, kommt jetzt eine Menge Arbeit zu.
Denn sie haben künftig eine Vielzahl neuer Dokumentations-, Melde- und Genehmigungspflichten zu beachten, um nachweisen zu können, mit welchen Maßnahmen sie die neuen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten umsetzen. Strengere Regeln gelten zukünftig auch bei der Datensicherheit. Der Anbieter muss nach der neuen DSGVO die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste gewährleisten, auf denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Dass die EU es mit dem Datenschutz ernst meint, zeigen die neuen Sanktionen. Verstöße gegen die Verordnung können in Zukunft mit Strafzahlungen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des globalen Umsatzes geahndet werden.